Informationen zum Thema finden sie auf http://studienplatzklage.de/-die-studienplatzklage/masterstudiengaenge/-1-24.html
Aktuelles zum Thema Studienplatzklage Master – Der Fall Münster
Das Beispiel an der Uni Münster spricht Bände. Dort hatten sich 1800 BWL-Bachelor Absolventen für das anschließende Masterstudium beworben. Tatsächlich standen der Uni lediglich Kapazitäten für 150 Studenten zur Verfügung. Um einen der begehrten Plätze zu ergattern, musste man sich in einem speziellen Bewerbungsverfahren, in dem vier Kriterien (Bachelornote, Abiturnote, zusätzliche Qualifikationen sowie ein Motivationsschreiben) ausschlaggebend waren, durchsetzen. Nachdem die Universität im Auswahlverfahren die eigenen Verfahrensregeln missachtete, gelang es sechs abgewiesenen Bewerbern sich erfolgreich in das Masterstudium einzuklagen.
Aktuelles zum Thema Studienplatzklage Master – Das Problem Zulassungsverfahren
Bundesweit planen etwa 75% der Bachelor Absolventen direkt im Anschluss ein Masterstudium aufzunehmen. Einen Studienplatz halten die Kultusminister, laut einem „Zeit-Online“ Bericht, allerdings nur für jeden zweiten bereit. Die überschüssigen 25% sollten demnach zunächst in den Beruf gehen und ihren Masterabschluss gegebenenfalls später nachholen. Besonders prekär wird die Lage im bundesweiten Vergleich dahingehend, dass für das Auswahlverfahren insbesondere die Bachelor- und Abiturnote von Belang sind, diese jedoch von Bundesland zu Bundesland auf unterschiedlichen Standards basieren. Insgesamt fördert das Auswahlverfahren zum Masterstudium Wettbewerbsverzerrungen und steht in deutlicher Diskrepanz zur Berufswahlfreiheit, welche eigentlich durch das Grundgesetz geschützt wird.
Eine Studienplatzklage Master steht im Einklang zum Grundgesetz
Die Nichtzulassung widerspricht dem Grundgesetz. Ein sicherer Rechtsschutz besteht jedoch in erster Linie wenn, wie im Fall Münster, Verfahrensfehler nachgewiesen werden können. Ferner besteht beim Master, wie bei allen zulassungsbeschränkten Studiengängen, die Möglichkeit zur Durchführung einer Studienplatzklage, wenn der Bewerber eine Eignungsfeststellungsprüfung vorweisen kann. Es empfiehlt sich hier rechtzeitig professionellen Rechtsbeistand zu kontaktieren.