Dez 14

Studienplatzklage – die Abkürzung zum Wunschstudium

Gerade in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächern Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin, kommt es immer wieder vor, dass die Zahl der Bewerber weit größer ist, als das vorgehaltene Angebot an Studienplätzen. Die Folge: selbst exzellente Noten sind nicht unbedingt eine Garantie dafür, dass es mit dem Wunschstudienplatz auf Anhieb klappt. Nicht selten folgt darauf eine oft jahrelange Wartezeit, bis endlich ein Platz im Wunschstudium frei wird. Zudem müssen sich die potentiellen Studenten und Studentinnen jährlich aufs Neue dem umständlichen Antragsverfahren unterziehen. Wer nicht so lange warten kann oder möchte, dem bleibt nur noch der Weg zur Studienplatzklage.

Studienplatz einklagen

Studienplatz einklagen

Rechtlich gesprochen, strebt jemand, der einen Studienplatz einklagen möchte, eine Kapazitätsklage an. Möglich wird dies durch Artikel 12 des Grundgesetzes. Hier wird das Recht auf Freiheit der Berufswahl für alle deutschen Staatsbürger verbindlich festgelegt. Dies bedeutet nichts anderes, als dass jeder und jede das Recht hat, sich den Ort und die Art seiner oder ihrer Ausbildung selbst zu wählen. Im Umkehrschluss bedeutet dies zudem, dass die Universitäten verpflichtet sind, ihr Platzangebot voll auszuschöpfen und keine möglichen Studienplätze unbesetzt zu lassen. Hier setzt die Studienplatzklage an. Der betroffenen Universität wird vorgehalten, ihre Kapazität nicht vollständig ausgeschöpft zu haben. In einem nächsten Schritt stellt dann das jeweils zuständige Verwaltungsgericht fest, ob und wie viele zusätzliche Plätze bereitgestellt werden müssen. Diese Plätze werden im Anschluss an die Klagenden vergeben.

Studienplatzklage – Erfolgsaussichten

Je größer die Zahl der Kläger, die einen Studienplatz einklagen, und je größer der gewählte Studiengang, desto größer sind erfahrungsgemäß auch die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage. Dabei empfiehlt es sich, nicht nur mehrere Universitäten gleichzeitig zu verklagen, sondern die Klage auch auf verschiedene Studiengänge, beispielsweise Pharmazie und Medizin, gleichzeitig auszudehnen. Weitere Informationen erhält man unter http://studienplatzklage.de/-die-studienplatzklage/-1-20.html

geschrieben von admin

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