Okt 05

Wenn Sie sich von Ihrem Partner scheiden lassen, wird Sie auch das Thema Unterhalt stark beschäftigen. Welche der im Unterhaltsrecht wichtigen Regeln für Sie besonders relevant sind, erfahren Sie, wenn Sie den folgenden Beitrag lesen.

Steht Ihnen laut Unterhaltsrecht Unterhalt zu?

Kindesunterhalt

Falls eine Scheidung ansteht, ist es besonders wichtig, dass Sie sich darüber zu informieren, ob ein eigener Anspruch auf Unterhalt besteht und ob der EX-Partner einen Unterhaltsanspruch hat. Wissenswert ist weiterhin, dass nacheheliche Unterhaltszahlungen anders berechnet werden als der sogenannte Trennungsunterhalt. Gemäß Paragraf 1569 BGB sollte jeder nach einer Scheidung dafür sorgen, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu finanzieren. In den ersten Monaten nach der Trennung von Ihrem Partner steht Ihnen, wenn Sie weniger verdienen als Ihr Partner, Trennungsunterhalt zu. Falls Sie der Elternteil sind, der die gemeinsamen Kinder betreut, steht Ihnen gemäß Unterhaltsrecht Kindesunterhalt zu. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen steht Ihnen eventuell Unterhalt aus Billigkeitsgründen, Ausbildungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Erwerbslosenunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen oder Altersunterhalt zu.

Lassen Sie sich rechtzeitig von Experten zum Thema Unterhalt beraten

Ich persönlich empfehle Ihnen, sich rechtzeitig von erfahrenen Experten zum Thema Kindesunterhalt und Unterhaltsrecht für EX-Partner beraten zu lassen, damit es nach der Scheidung kein böses Erwachen gibt. Eine Vielzahl von Informationen zum Thema Unterhaltsrecht und Kindesunterhalt finden Sie auf der Internetpräsenz http://www.unterhalt.com/. Auf dieser Webseite können Sie sich auch selbst ausrechnen lassen, wie hoch Ihr konkreter Anspruch ist. Weiterhin können Sie die Suchfunktion nutzen, um einen erfahrenen Finanzberater in Ihrer Nähe zu finden.

geschrieben von admin