Jun 28

Berufstätige Schwangere, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten in Deutschland in der Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld. Der Mutterschutz beginnt im Regelfall sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Regelungen zum Mutterschaftsgeld geben.

Wesentliche Regelungen

Ein Beschäftigungsverhältnis und die eigenständige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld bilden Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld. Auch Studentinnen, Rentenbezieherinnen und versicherungsfrei Beschäftigte mit freiwilliger Versicherung können die Leistung erhalten. Nicht berufstätige Schwangere haben keinen Anspruch. Ein Leistungsantrag kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, der ärztlich oder durch eine Hebamme zu bescheinigen ist, bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Nach dem Geburtstermin ist kein Antrag mehr möglich. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13,- Euro pro Kalendertag und orientiert sich am durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate mit vollständiger Lohnzahlung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Mutterschutz-Zeit die Differenz zum Nettolohn als Zuschuss zu zahlen. Das Mutterschaftsgeld fällt unter den steuerrechtlichen Progressionsvorbehalt.

Familien- und Privatversicherte: Besonderheiten

Für in der Familienversicherung oder privat krankenversicherte Schwangere in einem Beschäftigungsverhältnis gelten besondere Regelungen. Hier ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern das Bundesversicherungsamt. Das Mutterschaftsgeld beträgt in diesen Fällen maximal 210,- Euro pro Kalendermonat. Auch in weiteren besonderen Beschäftigungssituationen ist das Bundesversicherungsamt zuständig.

Nützliche Informationen

Wenn Sie sich näher über die Regelungen zum Mutterschaftsgeld informieren möchten oder wissen wollen, mit wie viel Mutterschaftsgeld Sie rechnen können, habe ich die Seite http://www.mutterschutz-rechner.de gefunden. Hier sind auch viele weitere nützliche Informationen rund um den Mutterschutz zu finden.

Der Link zur Webseite:
http://www.mutterschutz-rechner.de/

geschrieben von admin

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